
Der See gehört allen
Gewässer sind ein öffentliches Gut.
Die Gewässer in der Schweiz sind öffentlich. Dies ist im ZGB (Art. 664) und im Raumplanungsgesetz des Bundes (Art. 3) festgehalten. Wenn etwas öffentlich ist und von allen genutzt werden darf, so muss es auch zugänglich sein. Die Bevölkerung hat das Recht, an den Ufern der öffentlichen Gewässer zu wandern und zu verweilen. Dies soll in der Zürcher Kantonsverfassung verankert werden.
Darum sagen wir JA zur kantonalen Uferinitiative.
Die Landschaft schützen
Seen und Flüsse sind im Einklang mit der Natur aufzuwerten.
Das Ökosystem an Flüssen und Seen ist stark geschädigt worden. Vor allem am Zürichsee, wo im 19. und 20. Jahrhundert grossflächige Aufschüttungen und Uferbefestigungen erstellt und dadurch das natürliche Seeufer zerstört wurde. Heute wird die Natur von der intensiven Bautätigkeit am Ufer weiter zurückgedrängt. Gleichzeitig mit dem Bau des Seeuferwegs muss der Lebensraum von Pflanzen und Tieren erweitert, aufgewertet und geschützt werden.
Darum sagen wir JA zur kantonalen Uferinitiative.
Wir wollen nicht mehr warten
Der Seeuferweg ist ein altes Versprechen, das es einzulösen gilt.
Das Zürcher Planungs- und Baugesetz hält seit 1991 fest, dass See- und Flussufer freizuhalten sind und ihre Begehung zu erleichtern sei. Der Seeuferweg wurde deshalb in den kantonalen und regionalen Richtplänen behördenverbindlich eingetragen. Ins Zürcher Strassengesetz wurden 2014 der Auftrag und die finanziellen Mittel für die Erstellung des Seeuferwegs aufgenommen. Trotzdem geht es nicht vorwärts.
Darum sagen wir JA zur kantonalen Uferinitiative.