Freie Ufer für alle
Ja zur Uferinitiative - Abstimmung am 3. März 2024
Die Uferinitiative verlangt den Schutz, die Aufwertung und die verbesserte öffentliche Zugänglichkeit von See- und Flussufern. Ufermauern und hart verbaute Ufer sollen zusammen mit der Realisierung von durchgehenden öffentlichen Uferwegen naturnah gestaltet werden. Wo Uferpartien aus Gründen des Naturschutzes zu schonen sind, verläuft der Fussweg über Stegbauten oder wird von der Uferlinie abgesetzt geführt.
Darum sagen wir JA zur kantonalen Uferinitiative.
Die Natur schützen
Seen und Flüsse sind im Einklang mit der Natur aufzuwerten.
Das Ökosystem an Flüssen und Seen ist stark geschädigt worden. Vor allem am Zürichsee, wo im 19. und 20. Jahrhundert grossflächige Aufschüttungen und Uferbefestigungen erstellt und dadurch das natürliche Seeufer zerstört wurde. Ufermauern sind ökologisch von geringem Wert.Heute wird die Natur von der intensiven Bautätigkeit am Ufer weiter zurückgedrängt. Mit der Uferinitiative wird der Lebensraum von Pflanzen und Tieren wieder erweitert, aufgewertet und geschützt. Der realisierte Abschnitt des Uferweges von Wädenswil nach Richterswil zeigt, dass Naturschutz und Erholung sich verbinden lassen. Die Uferinitiative bringt mehr Natur und wird auch von Naturschutzorganisationen unterstützt.
Darum sagen wir JA zur kantonalen Uferinitiative.
Die Seen gehören allen
Gewässer sind ein öffentliches Gut.
Die Gewässer in der Schweiz sind öffentlich. Dies ist im ZGB (Art. 664) und im Raumplanungsgesetz des Bundes (Art. 3) festgehalten. Wenn etwas öffentlich ist und von allen genutzt werden darf, so muss es auch zugänglich sein. Die Bevölkerung hat das Recht, an den Ufern der öffentlichen Gewässer zu wandern und zu verweilen. Dies soll in der Zürcher Kantonsverfassung verankert werden.
Darum sagen wir JA zur kantonalen Uferinitiative.
Im öffentlichen Interesse
Die Zeit ist reif für den durchgehenden Seeuferweg
Uferwege mit ihrem speziellen Charme gewinnen zunehmend an Bedeutung. Vorausschauend hat die Regierung vor Jahrzehnten die Ufer der kleineren Zürcher Seen unter Schutz gestellt. Am Zürichsee wurden öffentlichen Interessen für den Zugang zum Ufer ab dem 19. Jahrhundert mit öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen für die Zukunft gesichert (Grundbucheinträge, Konzessionen oder Servitute). Die Zeit ist gekommen, diese Auflagen jetzt einzufordern. Die Finanzierung ist im Strassengesetz geregelt. Mit der Uferinitiative entfällt die finanzielle Beteiligung der Gemeinden.
Darum sagen wir JA zur kantonalen Uferinitiative.
Erholung für alle
Uferwege gehören zu den attraktivsten Spazierwegen
Uferwege werden von der breiten Bevölkerung regelmässig aufgesucht und sind zu allen Jahreszeiten beliebt. Durchgehende Wege auch am Zürichsee entsprechen einem Bedürfnis. Mit der Uferinitiative wird die rasche Umsetzung der vielen noch fehlenden Abschnitte vorangetrieben. So werden die bestehenden stark frequentierten Uferwegabschnitte sowie die Naherholungsgebiete an den kleineren Zürcher Seen und Flüssen entlastet.
Darum sagen wir JA zur kantonalen Uferinitiative.
Wir wollen nicht mehr warten
Der Seeuferweg ist ein altes Versprechen, das es einzulösen gilt.
Das Zürcher Planungs- und Baugesetz hält seit 1991 fest, dass See- und Flussufer freizuhalten sind und ihre Begehung zu erleichtern sei. Der Seeuferweg wurde deshalb in den kantonalen und regionalen Richtplänen behördenverbindlich eingetragen. Ins Zürcher Strassengesetz wurden 2014 der Auftrag und die finanziellen Mittel für die Erstellung des Seeuferwegs aufgenommen. Trotzdem geht es nicht vorwärts. Mit der Uferinitiative wird die Umsetzung bis 2050 festgeschrieben.
Darum sagen wir JA zur kantonalen Uferinitiative.